AGB | Revier Charter
Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Revier Charter GmbH
für die Vermietung von Hausbooten
(Stand 21.12.2020, 12:59 Uhr)
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als „Mieter“ bezeichnet, und der Firma Revier Charter GmbH, Am Röblinsee 37 a, 16798 Fürstenberg/Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Vincent Ventelou, im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet, über ein Boot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und sämtliche mitreisenden Personen an.
1. Vertragsabschluss
Der Mieter unterbreitet dem Vermieter mit dem Absenden des Buchungsformulars über die Internetseite des Vermieters ein verbindliches Vertragsangebot.
Dieses Angebot kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Ein rechtsgültiger Vertrag und somit eine Annahme des angebotenen Vertrages durch den Vermieter kommt erst mit dem Senden einer Buchungsbestätigung vom Vermieter an den Mieter zustande.
Im Falle einer Anfrage des Mieters per Email, Telefon oder über die Internetseite des Vermieters unterbreitet der Vermieter dem Mieter ein schriftliches Vertragsangebot, welches der Mieter bestätigen muss.
Der Mieter nimmt den Vertrag durch Bestätigung dieses Angebotes an. Die Bestätigung erfolgt per Online-Buchungsformular und ist ohne Unterschrift rechtsgültig oder per Buchungsformular, welches per Email an den Mieter geschickt wird und zur Vertragsannahme von diesem ausgedruckt, unterschrieben und an den Vermieter zurückgeschickt werden muss. Durch eine finale Buchungsbestätigung des Vermieters wird dieser Vertrag für rechtsgültig erklärt.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Rechnung des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Mietpreises innerhalb von acht Tagen zu zahlen. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung sechs Wochen vor Mietbeginn fällig. Nach Eingang der Restzahlung übersendet der Vermieter dem Mieter die Reiseunterlagen bzw. stellt alle Reiseunterlagen im Online Portal zur Verfügung. Bei Buchungen weniger als sechs Wochen vor Reisebeginn ist die Gesamtsumme sofort fällig.
Im Mietpreis sind die Nebenkosten, die Kaution sowie die Reinigungskaution nicht enthalten.
Bei nicht fristgerechtem Eingang der Restzahlung ist der Vermieter berechtig, die Übergabe des Bootes an den Mieter zu verweigern.
3. Kaution
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter am Tag der Einschiffung eine Kaution in Höhe von 1500,00 Euro sowie eine Reinigungskaution von 150,00 Euro, bei nicht gebuchter Endreinigung, per Kreditkarte oder in Bar zu übergeben.
Wird das Schiff und dessen Ausstattung am vereinbarten Rückgabetag zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort vollständig und unbeschädigt zurückgegeben, wird die Kaution vom Vermieter an den Mieter zurückgezahlt.
4. Haftung
Das Boot ist haftpflicht- und vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1500,00 Euro durch den Mieter. Diese Selbstbeteiligung kann der Mieter durch das Hinzubuchen der Option Kautionsminderung auf 400,00 Euro senken.
Der Mieter hat von ihm verursachte Schäden gegenüber dem Vermieter auch über die von ihm hinterlegte Kaution hinaus zu ersetzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schäden, die der Mieter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, aufgrund der bestehenden Versicherungsbedingungen auch direkt von der Versicherungsgesellschaft beim Mieter geltend gemacht werden können.
Sollte der Mieter einen Schaden verursachen, der die Weitervermietung des Bootes unmöglich macht, bleibt es dem Vermieter überlassen, die Mietausfallkosten beim Mieter geltend zu machen. Dem Mieter wird empfohlen, eine entsprechende Skipper-Haftpflicht- und/oder Charterkautionsversicherung o.ä. abzuschließen.
Der Mieter ist verpflichtet, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen.
Der Mieter haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtung, sondern auch für den Verlust derselben.
Der Mieter ist verpflichtet, am Boot auftretende Mängel und technische Probleme dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen am Boot durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Treten nicht sofort kalkulierbare Schäden auf, ist der Vermieter berechtigt, die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einzubehalten.
Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.
Auch bei bester Pflege und Wartung kann das Auftreten von Mängeln nicht ausgeschlossen werden. Es begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung (Fahruntüchtigkeit des Bootes) in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressansprüche gegen den Vermieter noch eine Kürzung der Chartergebühr oder einen Vertragsrücktritt.
Der Mieter ist verpflichtet, das Auftreten von Mängeln, einer Havarie oder einem Unfall unverzüglich beim Vermieter telefonisch zu melden. Der Mieter ist gehalten, sich im Falle eines Unfalls mit Dritten weder schuldig zu bekennen noch eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Der Genussverlust infolge einer während der Vermietung vorfallenden Havarie oder eines Unfalls, begründet, unabhängig von der Ursache, keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Rückzahlung des Mietzinses.
Bleibt das Schiff weniger als 24 Stunden unbeweglich, können keine Reklamationsansprüche gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
Bleibt das Boot aufgrund einer Panne für mehr als 24 Stunden unbeweglich und kann vom Vermieter kein Ersatzboot zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter die Fahrtausfallzeiten anteilmäßig zu vergüten. Dabei wird die Dauer der Stilllegung ab dem Zeitpunkt gerechnet, zu welchem der Mieter dem Vermieter über die Stilllegung informiert hat.
Stellt sich heraus, dass die Stilllegung vom Mieter verursacht wurde, hat dieser kein Recht auf Entschädigung für die Fahrtausfallzeiten. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, die Kaution einzubehalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Darüber hinausgehende Ansprüche des Vermieters bleiben vorbehalten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Bugstrahlruder sowie die Bootstoilette ausschließlich entsprechend den Hinweisen im Bordbuch zu benutzen und seine Crewmitglieder entsprechend zu instruieren. Sollte wegen unsachgemäßen Gebrauch Schäden am Bugstrahlruder oder der Bootstoilette auftreten, verpflichtet sich der Mieter, die zur Reparatur erforderlichen Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt gegenüber dem Vermieter mit 0,35 Euro pro Kilometer zu vergüten. Bei durch unsachgemäßen Gebrauch verursachten Toilettenverstopfungen werden dem Mieter zusätzlich 150,00 Euro in Rechnung gestellt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Bugstrahlruder lediglich um ein Hilfsmittel handelt, welches zur Weiterfahrt nicht zwingend erforderlich ist. Ein etwaiger Ausfall des Bugstrahlruder begründet keine Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter.
Der Mieter und seine Begleiter nutzen das Boot und dessen Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung des Bootes, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen.
Weiterhin wird jegliche Haftung des Vermieters für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters und seiner Begleiter ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters vor.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit etwaig überlassenen Kartenmaterials sowie die Anzeigengenauigkeit der Instrumente.
5. Rücktritt/Reisestornierung
Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Bootstour ohne Angabe von Gründen von dem Mietvertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, folgende Stornierungskosten zu berechnen:
Zugang der schriftlichen Stornierungserklärung
Bis sechs Wochen vor Reisebeginn:
40% des Mietpreises
Zugang der schriftlichen Stornierungserklärung
Weniger als sechs Wochen vor Reisebeginn:
100% des Mietpreises
Kann das Boot weitervermietet werden, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,00 Euro berechnet.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Umbuchungen und Änderungen verbunden mit einer gleichzeitigen Neuanmeldung als Stornierung gelten.
6. Unverfügbarkeit
Ist der Vermieter wegen unvorhergesehenen Ereignisse nicht in der Lage, das gebuchte Boot zu übergeben, wird sich der Vermieter bemühen, dem Mieter ein nach Ausstattung und Komfort vergleichbares Boot anzubieten. Ist dies nicht möglich, zahlt der Vermieter dem Mieter unverzüglich alle bereits an den Vermieter geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Eine Verpflichtung des Vermieters zur Zahlung von Schadensersatz besteht nicht.
Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen, Schleusensperrungen oder sonstige Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Unwetter, Ausfall der WSA-Anlagen oder ähnlichem.
Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Umstände höherer Gewalt wie Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Pan- oder Epidemien oder jegliche andere nicht in der Macht des Vermieters stehende Gründe, die zu Routenänderungen, Unterbrechungen, Begrenzungen, Beschränkungen und/oder Sperrungen führen können.
7. Übergabe/Rückgabe des Bootes
Der Mieter ist verpflichtet, sich spätestens 48 Std vor Mietbeginn beim Vermieter telefonisch anmelden, um den genauen Check-In zu besprechen.
Mieter mit einem Sportbootführerschein Binnen, die eine Probefahrt wünschen, können diese bis zu diesem Zeitpunkt für 25,00 Euro dazu buchen.
Die Übergabe des Bootes erfolgt zu dem vereinbarten Datum für den Mieter ab 16:oo Uhr.
Zuvor ist der Mieter verpflichtet, sämtliche Formalitäten zu erledigen, Boots- und Reinigungskaution zu hinterlegen, etwaige Extras zu buchen und zu bezahlen sowie den Zustand des Bootes und Material anhand der Inventarliste zu kontrollieren.
Der Zeitpunkt der Übergabe kann sich durch technische und logistische Abläufe verzögern und gibt dem Mieter keinen Anspruch auf Erstattung und kein Recht, das Boot nach eigenem Ermessen länger zu behalten.
Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Boot und dessen Benutzung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter vor Inbetriebnahme des Bootes zur Kenntnisnahme des gesamten Inhaltes des Bordbuches, welches sich an Bord befindet und aus welchem sich die technische Bedienung des Bootes sowie notwendige Informationen und Verhaltensregeln ergeben.
Mieter ohne Sportbootführerschein verpflichten sich, sich am Check-In-Tag um 14:00 Uhr an der Basis zur Charterscheinschulung einzufinden. Die Unterlagen werden im Onlineportal zur Verfügung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, die Charterschein-Schulungsunterlagen vor Reiseantritt vollständig und gründlich durchzuarbeiten, zu lesen und seine Fragen vor Ort während der Schulung zu stellen. Nach einer ausführlichen theoretischen und praktischen Einweisung wird Mietern ohne Sportbootführerschein Binnen der vorübergehende Charterschein für die Dauer der Mietzeit ausgestellt. Dieser ist Voraussetzung für die Übergabe des Bootes. Für die Ausstellung des Charterscheins wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben. Der Mieter verpflichtet sich, die Charterschein-Schulungsunterlagen während seiner gesamten Mietzeit an Bord verfügbar zu halten und diese Beamten der WSP auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
Vor Fahrtantritt prüfen Mieter und Vermieter das Boot und dessen Einrichtung gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen, welche von diesem übersehen werden.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über Schäden zu informieren, welche während der Fahrt an dem Boot oder dessen Zubehör auftreten.
Der Vermieter hat das Recht, den Abfahrts- bzw. Rückgabeort zu ändern, falls die Ein- bzw. Ausschiffung aus Gründen höherer Gewalt oder für den Vermieter unvorhersehbaren Ereignissen an der gebuchten Basis nicht möglich ist.
Der Mieter hat das Boot und sämtliches Zubehör in unversehrtem Zustand jeweils zwischen 08:30 und 09:00 Uhr zurückzugeben. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot und seine Einrichtung erneut. Der Vermieter ist berechtigt, jeden festgestellten und nicht bereits bei der Übergabe dokumentierten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden ist der Vermieter berechtigt, die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einzubehalten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen, welche von diesem übersehen wurden. Verschweigt der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat.
Der Mieter ist verpflichtet, das Boot und sein Material zum vereinbarten Datum in vertraglich festgelegtem Zielhafen in unversehrtem und sauberem Zustand zurückzugeben.
Auch bei gebuchter Endreinigung bleibt der Mieter verpflichtet, jedenfalls das Geschirr zu spülen und wieder in die Schränke zu räumen, die Betten abzuziehen und die Wäsche beim Basispersonal abzugeben, den Müll zu entsorgen und alle Lebensmittel und persönlichen Gegenstände von Bord zu bringen.
Wird keine Endreinigung gebucht, ist der Mieter verpflichtet, das Boot selbst von innen und außen gründlich zu reinigen. Dabei sind die Küche und alle Bäder gründlich zu reinigen, sämtliche Böden zu wischen und die Betten abzuziehen. Das Außendeck ist zu schrubben und aufzuräumen. Die Reinigung des Bootes durch den Mieter selbst berechtigt diesen nicht zu einer späteren Rückgabe des Bootes.
Wird das Boot nicht rechtzeitig geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter dem Vermieter für den Schaden, der diesem durch die Verzögerung entsteht (mindestens ein Tagessatz = Wochenpreis :7 + 10%). Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, für die Ausschiffung eine gewisse Zeitspanne einzuplanen, um eine solche Haftung zu vermeiden.
8. Anforderungen an den Fahrer
Der Fahrer ist verantwortlich für das Material, dass ihm anvertraut wird. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sowie körperlich und geistig in der Lage sein, das Boot zu führen. Für den jeweiligen Fahrer gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Sollte sich bei der Einweisung herausstellen, dass die Mieter nicht in der Lage sind, das Boot sicher zu führen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Übergabe des Bootes zu Fahrzwecken an den Mieter zu verweigern. Selbstverständlich bleiben die Mieter zur Nutzung des Bootes zu Wohnzwecken berechtigt. In diesem Fall wird durch den Vermieter weder eine Rückzahlung des bereits gezahlten Mietpreises vorgenommen noch eine Entschädigung geleistet.
9. Benutzung des Schiffes durch den Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, sich den Regeln der Flussschifffahrt anzupassen sowie den Instruktionen, die durch den Vermieter und die Flussbehörden vorgegeben sind, zu folgen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot ab einer Stunde vor Dämmerungsbeginn nicht mehr zu fahren und das Boot nicht an Dritte zu verleihen. Es gilt ein absolutes Nachtfahrtverbot.
Der Mieter verpflichtet sich weiterhin, keine Crewmitglieder, die bei der Einschiffung nicht gemeldet waren, mit an Bord zu nehmen.
Lediglich in Notfällen und nach telefonischer Absprache mit dem Vermieter ist das Abschleppen eines anderen Schiffes oder Abschleppen lassen des eigenen Schiffes sowie Nachtschifffahrt gestattet.
Haustiere sind an Bord nur nach Absprache erlaubt.
Im Innen des Bootes gilt ein absolutes Rauchverbot.
10. Gerichtsstand und Gültigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuruppin. Es gilt allein deutsches Recht.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2021.